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Meldestelle

Meldestelle

 

An- und Ummeldung, Wegzug ins Ausland

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Die An- und Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in Ausnahmefällen (mit Vollmacht) erledigen. Bitte bringen Sie Personalausweis und/oder (Kinder-) Reisepass sowie die Geburtsurkunden zur Anmeldung mit.

 

Formulare:

 

Die An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei. Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen, müssen Sie die Nebenwohnung abmelden. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, hat sich bei der Meldebehörde persönlich abzumelden.

Personalausweis/Reisepass

Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.

 

Der Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass kann nur persönlich gestellt werden. 

 

Seit August 2021 gibt es den neuen deutschen Personalausweis nur noch mit Fingerabdrücken. Wenn Sie also einen neuen Personalausweis beantragen, müssen Sie sich zwingend Ihre Fingerabdrücke des rechten und des linken Zeigefingers abnehmen lassen. Ihre Fingerabdrücke werden per Scanner im Einwohnermeldeamt abgenommen, zunächst verschlüsselt auf einer Festplatte gespeichert und danach über eine Datenverbindung an die Bundesdruckerei übermittelt, wo sie dann auf den Chip des neu ausgestellten Ausweises übertragen und dort verschlüsselt gespeichert werden.

Dies trifft jedoch nicht auf Kinder unter sechs Jahren zu. Sie müssen weder bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke abgeben, da die Dokumente keinen Chip zur Speicherung biometrischer Daten enthalten.

Die Bundesrepublik Deutschland setzt damit die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union um. Diese Maßnahme soll die Sicherheit des Personalausweises erhöhen. Bei einer Personenkontrolle kann die Polizei die Echtheit des Ausweises dadurch überprüfen, dass sie vom Besitzer des Personalausweises  die Fingerabdrücke der Zeigefinger vergleicht. Neben der Polizei können auch die Pass- und Meldebehörden, die Zollverwaltung  und Steuerfahndungsstellen die gespeicherten Fingerabdrücke auslesen sowie Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.

Sobald die Fingerabdrücke auf den Ausweis übertragen sind und der neue Ausweis dem Besitzer ausgehändigt wurde, werden diese in der Bundesdruckerei  und im Einwohnermeldeamt gelöscht. Die Fingerabdrücke werden in keiner zentralen Datenbank gespeichert.

 

Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaber*Innen eines Personalausweises die PIN ihres Online -Ausweises selbst zurücksetzen bzw. selbst aktivieren www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de

 

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild Erstellung direkt in der Meldestelle möglich, Gebühr: 7,50 €
  • Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde
  • die Gebühren 22,80 € (bis zum 24. Lebensjahr) und 37,00 € (ab dem 24. Lebensjahr) sind bei Antragstellung zu entrichten
  • Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigter bei Antragstellung eines Dokumentes für minderjährige Kinder

 

Ebenso ist die Anwesenheit des betreffenden Kindes erforderlich.

 

Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Expresspässe stehen Ihnen innerhalb von 4 Tagen zur Verfügung.

 

Formulare:

- Vollmachtserklärung zur Abholung für Personalausweis und Reisepass

- Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses

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Reisen von Kindern

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

 

Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.

 

 

Gebühren

Personalausweis:

Personalausweis (unter 24 Jahre):

Vorläufiger Personalausweis:

Nachträgliches Einschalten PIN:

Entsperren der online Ausweisfunktion:

Sperren der online Ausweisfunktion:

Änderung der Anschrift:

Reisepass (unter 24 Jahre):

Reisepass:

Expresspass:

Expresspass (unter 24 Jahre):

Reisepass 48 Seiten:

Reisepass 48 (unter 24 Jahre):

Expresspass 48 Seiten:

Expresspass 48 Seiten (unter 24 Jahre):

vorläufiger Reisepass:

Kinderreisepass (bis 12 Jahre/nur noch ein Jahr gültig):

Kinderpassverlängerung:

 

37,00 €

22,80 €

10,00 €

gebührenfrei

gebührenfrei

gebührenfrei

gebührenfrei

37,50 €

60,00 €

92,00 €

69,50 €

81,00 €

59,50 €

113,00 €

91,50 €

26,00 €

13,00 €

6,00 €

 

 

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Amt Laage

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Tel.: 038459 - 3350

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