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Wahlen

Wahlen am 20.09.2026 - Wahlschein online beantragen 

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Ab dem 15.08.2026 können Sie diesen online unter folgendem Link beantragen:.

https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13072062

 

Ihren Wahlschein können Sie bis 15. September 08:00 Uhr online beantragen. Danach bitten wir Sie den Wahlschein nur noch persönlich vor Ort bei unserer Gemeindewahlbehörde zu beantragen, da wir den rechtzeitigen Postweg aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr garantieren können.

Wahlscheinanträge werden von der Gemeindewahlbehörde generell nur bis zum 18. September 2026, 12.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindewahlbehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens 19. September 2026, 12.00 Uhr.

Landtagswahl am 20. September 2026

„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes“, so steht es in Artikel 20 der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern. Im Landtag wird Politik für unser Bundesland gemacht. Man bezeichnet die Vollversammlung des Landtages auch als „Plenum“. Das von der Gesamtheit aller Landtagsabgeordneten gebildete Plenum ist das Symbol der parlamentarischen Demokratie und der zentrale Ort der öffentlichen Rede und der verbindlichen Entscheidungen des Parlamentes.

Wir befinden uns in der 8. Wahlperiode. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der jetzigen Wahlperiode nunmehr 79 statt zuvor 71 Abgeordnete an – bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate.

Entsprechend der Landesverfassung wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Die nächste Landtagswahl findet am 20. September 2026 statt.

 

Landtagswahl : Wählbarkeitsbescheinigungen online beantragen:

Das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Ausschlussgründe vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit für die Landtagswahl müssen festgestellt werden. 

Wählbar zu Landtagswahlen (d. h. als Abgeordnete/r des Landtages) sind alle Personen, die am Wahltag 

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  2. deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,

  3. seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,

  4. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

 

Beantragen Sie Ihre Wählbarkeitsbescheinigung jetzt online [hier]

 

Wichtige Informationen zum Wahlwissen finden Sie hier:

Wahlrechtsgrundsätze - Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Publikation Landtagswahl - 20 Fragen, 20 Antworten

Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Wardow

Am 26. März 2026 hat der Bürgermeister von Wardow - Herr Klaus Fröhling - bekannt gegeben, dass er zum 01. Mai 2026 von seinem Amt zurücktritt. Ab diesem Tag wird die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Katrin Kiehl die Amtsgeschäfte als amtierende Bürgermeisterin bis zur Neuwahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin führen. Der Termin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Wardow wird auf den 20. September 2026 festgesetzt. 

 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Alle amtlichen und ausführlichen Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie in dem verlinkten Dokument. Kurzzusammenfassung: [hier]

Es ist bereits möglich den Wahlvorschlag abzugeben. Die benötigten Formulare finden Sie unter folgendem Link: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/  Bitte wählen Sie unter dem Punkt „Kommunalwahl“ das für Sie zutreffende Formular aus. Dabei ist zu beachten, ob Sie als Kandidat/in für eine Partei oder Wählergruppe (Formulare 5.1.1 bis 5.1.3) oder als Einzelbewerber/in (Formular 5.2) antreten möchten. Sind Sie Unionsbürger/in, füllen Sie bitte zusätzlich das Formular 6 aus und reichen es ein.

Weiterführende Informationen zu den Rechtsvorschriften finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für innere Verwaltung unter folgendem Link: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Rechtsvorschriften/

Alle Unterlagen müssen spätestens bis zum 07.07.2026 um 16:00 Uhr beim Gemeindewahlleiter eingegangen sein.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindewahlleitung gerne telefonisch unter den Nummern 03 84 59 / 3 35 20 oder 03 84 59 / 3 35 23 zur Verfügung.

 

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