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Die Bescheide zur Grundsteuer werden derzeit verschickt!

28. 04. 2025

Welche Möglichkeit haben Sie, wenn Sie mit dem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden sind?

Bitte beachten Sie die verschiedenen Zuständigkeiten:

 

Finanzamt

Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid bekannt gegeben (= Grundlagenbescheide).

Die Daten dafür wurden im Rahmen der Grundsteuerreform an das Finanzamt übermittelt.

Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Fehler in den Grundlagenbescheiden können nur beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

 

Gemeinde/Stadt

Gegen den Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde/Stadt eingelegt werden.

Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen der falsche Adressat angegeben ist oder der auf dem Bescheid ausgewiesene Steuermessbetrag stimmt nicht mit dem Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes überein.

Bitte gleichen Sie die Beträge auf den jeweiligen Bescheiden ab.

Ihre Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde.

Bei erfolgreichem Einspruch gegen die Grundlagenbescheide wird in der Folge der Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde/Stadt von Amts wegen geändert.

Bitte beachten Sie: Weder der Einspruch beim Finanzamt noch der Widerspruch bei der Gemeinde/Stadt entbinden Sie von der Zahlungspflicht der Grundsteuer.

 

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