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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der Realität nicht immer gelebt.

Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Laage für eine tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein.

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