Wahlen

Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde und der Gemeindewahlleiterin

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass öffentliche Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde und der Gemeindewahlleiterin anlässlich 

  • der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Laage am 17.03.2024

  • Stichwahl zur Bürgermeisterwahl der Stadt Laage am 07.04.2024

und

  • der Kommunalwahlen 2024

entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung über die Internetpräsentationen des Amtes und der Stadt Laage unter "Sonstige öffentliche Bekanntmachungen" bekannt gemacht werden.

Diese finden Sie unter

 

Wahlen am 17.03.2024 - Wahlschein online beantragen 

Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Ab dem 21.02.2024 können Sie diesen online unter folgendem Link beantragen:.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

Folgende Wahlen stehen am 07.04.2024 an:

  • Stichwahl zur Bürgermeisterwahl der Stadt Laage am 07.04.2024

 

Um wählen zu können, müssen bestimmte Unterlagen mitgebracht werden. Kann man ohne Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis wählen? Hier sind alle wichtigen Informationen.

Bei Wahlen müssen Wähler*innen einige Regeln beachten, um ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben zu dürfen. Es ist wichtig, die erforderlichen Unterlagen dabei zu haben, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. 

In den vergangenen Wochen haben alle Wähler*innen ihre Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Laage per Post erhalten. In dieser finden Sie auch den Namen ihres Wahllokals für die Stimmabgabe.

Unbedingt erforderlich ist das Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal allerdings nicht - wählen kann man auch ohne sie, sofern der eigene Name im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dies wird vor Ort im Wahllokal geprüft. 

Das Gesetz verlangt nicht explizit, dass man sich im Wahlraum ausweist. Denn wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann allerdings verlangen, dass sich die Wähler*innen ausweisen. Wer weder Wahlbenachrichtigung noch ein anderes Ausweisdokument dabei hat, kann nicht wählen! Aus diesem Grund bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis (Führerschein, Reisepass o. ä. Dokument) mit.

 

Ergebnisse der Wahlen

https://votemanager.kdo.de/2024011001/130725257/praesentation/index.html

 

Die Ergebnisse folgender Wahlen

  • der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Laage

können unter dem Link eingesehen werden.