Landkreis Rostock: Neubesetzung der Beiräte für Migration, Senioren und Menschen mit Behinderung
Mit der Neuwahl und Konstituierung des Kreistages im Landkreis Rostock werden auch die Beiräte für Menschen mit Behinderungen, Senioren und Migration neu besetzt. Auf der Kreistagssitzung am 11. Dezember 2024 wird über die Ernennung der Mitglieder der genannten Beiräte entschieden.
Gemäß §11 der Hauptsatzung des Landkreises Rostock bestehen die genannten Beiräte aus maximal 23 stimmberechtigten Mitgliedern und maximal 10 beratenden Mitgliedern. Die Ämter, amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Rostock werden gebeten, jeweils mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied für die Mitarbeit in den jeweiligen Beiräten des Kreises vorzuschlagen. Für die Erstellung einer Vorschlagsliste zur Neubesetzung bitten wir um Ihre Unterstützung.
Stimmberechtigte Mitglieder des Migrationsbeirates sind Personen mit Einwanderungsgeschichte, die am Tag der Wahl zum Beirat mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Rostock haben.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirates sollten in der Regel am Tag der Wahl zum Beirat das 60. Lebensjahr vollendet haben, ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben und in der Regel nicht mehr berufstätig sein.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen sind Personen mit anerkannter Behinderung im Sinne des §2 SGB IX, die am Tag der Wahl zum Beirat mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Rostock haben. Auch Eltern oder gesetzliche Vertretungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die dauerhaft anspruchsberechtigt auf Kindergeld sind, sind berechtigt.
Um die Liste vorzubereiten, senden Sie bitte Ihre Vorschläge für die Besetzung der Beiräte bis spätestens 16. September 2024 per E-Mail an .
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