Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024

22. 12. 2023

Anbei wird die Allgemeinverfügung zum "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31.12.2023 und am 01.01.2024 veröffentlicht.

 

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