Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024

22.​12.​2023

Anbei wird die Allgemeinverfügung zum "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31.12.2023 und am 01.01.2024 veröffentlicht.

 

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