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Um wählen zu können, müssen bestimmte Unterlagen mitgebracht werden. Kann man ohne Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis wählen? Hier sind alle wichtigen Informationen.

05. 04. 2024

Bei Wahlen müssen Wähler*innen einige Regeln beachten, um ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben zu dürfen. Es ist wichtig, die erforderlichen Unterlagen dabei zu haben, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. 

In den vergangenen Wochen haben alle Wähler*innen ihre Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Laage per Post erhalten. In dieser finden Sie auch den Namen ihres Wahllokals für die Stimmabgabe.

Unbedingt erforderlich ist das Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal allerdings nicht - wählen kann man auch ohne sie, sofern der eigene Name im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dies wird vor Ort im Wahllokal geprüft. 

Das Gesetz verlangt nicht explizit, dass man sich im Wahlraum ausweist. Denn wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann allerdings verlangen, dass sich die Wähler*innen ausweisen. Wer weder Wahlbenachrichtigung noch ein anderes Ausweisdokument dabei hat, kann nicht wählen! Aus diesem Grund bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis (Führerschein, Reisepass o. ä. Dokument) mit.

 

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